Behördliche Absage aufgrund von COVID-19 und der neuen Delta Variante

Soldiers! Unser Herz blutet, doch heute ist zum Glück nicht aller Tage. Die aktuellen Umstände zwingen uns dennoch, die letzten Monate an Liebe, Schweiß und Arbeit erstmal ruhen zu lassen. Aufgrund einer behördlichen Absage wegen gesundheitlicher Sicherheitsbedenken müssen wir das MU:SICK Festival 2021 leider verschieben.

Wir bemühen uns aktuell um einen Ersatztermin, für den eure erstandenen Tickets die Gültigkeit behalten. Diesen geben wir euch sobald wie möglich bekannt. Bei Wunsch erstatten wir euch auch gerne vollständig die gekauften Tickets abzüglich der Gebühren.

Für Rückfragen zu den Tickets stehen wir euch gerne unter info@musick.cc zur Verfügung. Beachtet jedoch, dass es bei der Antwort aufgrund der aktuellen Situation zu Verzögerungen kommen kann.

Hausordnung

ALLGEMEINES UND GRUNDSÄTZLICHES

Wir legen sehr großen Wert auf ein friedliches, freundliches, geselliges und gesittetes Miteinander: diskriminierendes, homophobisches, sexistisches oder rassistisches Verhalten sowie Gewalt jeglicher Art am Veranstaltungsgelände hat einen Platzverweis zur Folge und wird dementsprechend geahndet.

Das Veranstaltungsgelände umfasst den gesamten Parkplatzbereich, den gesamten Campingbereich, die angrenzende Zufahrtsstraße, sowie das gesamte Kerngelände/Bühnenbereich. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren die BesucherInnen die Hausordnung. Wenn von dem Veranstaltungsgelände gesprochen wird ist prinzipiell der Campingbereich, die angrenzende Zufahrtsstraße, der Parkplatz, sowie das Kerngelände gemeint.

Es gelten ausnahmslos und ohne Ausnahme die Hausordnung, die Sicherheitshinweise und die allgemeinen Hinweise des Veranstalters; diese Anordnungen können auch noch durch Sicherheitspersonal des Veranstalters konkretisiert oder adaptiert werden und sind ebenso ausnahmslos einzuhalten.

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen wie zb. Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen. Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten! Bei Gefahr durch Unwetter mit Sturm, Blitzschlag u.ä. sollen die BesucherInnen eigenverantwortlich sich in das ZIRKUSZELT bewegen oder Ihre Autos aufsuchen und BesucherInnen ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen!

Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

HAFTUNGSAUSCHLUSS

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

DAS KERNGELÄNDE

Mit dem Betreten/Befahren des Kerngelände/Bühnenbereich erkennen die BesucherInnen die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.

Der Einlassdarf nur von BesucherInnen mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen.

Das Wegwerfen von Müll ist strengstens verboten.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt.

Das Kerngelände darf nicht mit Essen & Trinken

Keine Mitnahme von Getränken oder Speisen

Keine Mitnahme auf das Kerngelände/Bühnenbereich.

von Rucksäcken oder Taschen die größer sind als eine Bauchtasche.

DER PARKPLATZBEREICH

Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennen die BesucherInnen die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.

Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von BesucherInnen mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen.

Das schlafen und Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Auf den Parkplätzen, provisorischen Verkehrsflächen, sowie Ein und Ausfahrten können Unebenheiten im Boden, Bodenwellen und andere Hindernisse auftreten. Es ist dementsprechend langsam und mit erhöhter Achtsamkeit zu fahren.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige für steckengebliebenen Fahrzeuge.
Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen, der Parkplatz wird nicht bewacht es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Ein und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten.

Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

Am Parkplatz gilt die StVO.

DER CAMPINGBEREICH

Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter verursacht wird.

Es ist ausdrücklich und ausnahmslos untersagt, Campingflächen für andere Besucher zu reservieren oder Flächen abzustecken, die nicht unmittelbar als eigene Zeltplätze benötigt werden. Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.

Der Campingplatz darf von Besuchern nur mit gültiger CAMPING Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeit benützt werden.

Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen.

Die Campingplatzordnung gilt ab Veranstaltungsbeginn und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit dem Veranstaltungsende.

Die Missachtung dieser Campingplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf die Hausordnung verwiesen.

Die CAMPINGZELT Außenmaße sind strikt einzuhalten.

Camping Normal

*1 oder .2 Personen 1*Schlaf Zelt Außenmaß max. 2,20 *1,80 Meter

*3 Personen 1*Schlaf Zelt Außenmaß max. 3.30* 2,60 Meter

*4Personen 1*Schlaf Zelt Außenmaß max. 3,60*2,80 Meter

Camping Deluxe

*1 oder 2 Personen 1*Schlaf Zelt Außenmaß max. 3.30* 2,60 Meter

*3 Personen 1*Schlaf Zelt Außenmaß max. 3,60*2,80 Meter

*4 Personen 1*Schlaf Zelt Außenmaß max. 4*3 Meter

COVID-19

Es gilt die 3G REGEL GEIMPFT, GETESTET, GENESSEN!

Sollten weitere Maßnahmen in Kraft treten werden diese auch zur Anwendung kommen.

KONTROLLEN

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor Betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. (Durchsuchung von Personen, Gegenständen, Behältnissen, Taschen und dergleichen und Orten).Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.

SCHUHWERK / BODENBESCHAFFENHEIT

Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen. Am Festivalgelände können sich Unebenheiten im Boden befinden oder Gegenstände auf dem Boden liegen. Dadurch ist beim Gehen, Laufen und Tanzen mit besonderer Sorgfalt auf die jeweiligen Gegebenheiten des Bodens zu Achten

LAUTSTÄRKE / GEHÖRSCHUTZ

Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird dringend empfohlen.

Absage / Programmänderungen

Bei einer behördlich verfügten Absage des Events (zum Beispiel durch den Coronavirus) können erworbene Tickets bis zwei Monate nach Eventdatum (gegen Refundierung der Kosten) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Servicegebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

BILD UND TONAUFNAHMEN

Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art.. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter …… widersprechen.
Alle Eingänge vom Festival werden Videoüberwacht.
Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.

Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an MU:SICK übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird MU:SICK das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.

MINDESTALTER

Das Mindestalter für MU:SICK liegt strikt bei 18 Jahren. Auch eine Mitnahme einer älteren Begleitperson oder eines Erlaubnisschreibens der Eltern ändert nichts an den Altersgrenzen.

ABFALLENTSORGUNG

Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen. Dies gilt auf dem ganzen Veranstaltungsgelände

WAS IST VERBOTEN

Keine Mitnahme von Getränken oder Speisen auf das Kerngelände/Bühnenbereich.

Es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken.

Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist ausnahmslos und strengstens verboten

Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände und wird dementsprechend geahndet

Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen

Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten.

Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Campingbereich ist den Besuchern verboten.

Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.

Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen.

Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen

Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern.

Das Beschädigen von Zaunelementen sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet.

Es ist den Besuchern nicht gestattet im Campingbereich für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.

WEITERES SIND FOLGENDE GEGENSTÄNDE VERBOTEN

Musikanlagen jeglicher Art

Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke

Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde

Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.)

Laserpointer

Lose Kabel, Drähte

Sperrige Gegenstände

Trockeneis

Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken

Jegliche Gegenstände die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können.

Bild- und Tonaufnahmegeräte

Aggregate oder sonstige Stromerzeuger

Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten

Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen

Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen
Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)

WEITERS IST VERBOTEN

Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge

Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)

Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten

Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches

Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art

Jegliche Art von Gas Kartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände strengstens verboten!

Die Mitnahmen von Drogen

Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Blindenhunde)

ZUSAMMENFASSUNG DES SICHERHEITSHINWEIS

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Zutritt zum Veranstaltungsgelände gelten auch diese Sicherheitshinweise vereinbart und anerkannt. Auch den Sicherheitshinweisen unterliegen alle Personen, die sich am Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Einhaltung der Sicherheitshinweise ist verpflichtend und wer dagegen verstößt, kann vom Gelände verwiesen werden. Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus und wird davon bei Verstößen gegen die Hausordnung, die Vorschriften, die Sicherheitshinweise oder andere gesetzliche Grundlagen uneingeschränkt Gebrauch machen, wobei der Entzug der Eintrittskarte und der Verweis vom Gelände mit dem Verlust von Rückerstattungsansprüchen sowie sonstigen Ansprüche und auch mit anteiligen Kostenbelastungen für Verwiesene verbunden ist.

Zum Gelände haben nur Personen Zutritt, die vom Veranstalter zugelassen sind und/oder die über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten oder Ausweisen können Eintrittskarten durch den Veranstalter ersatzlos eingezogen werden. Vor Ort können zusätzlich zum Preis für das Ticket weitere Kosten anfallen (z.B. Nahrung und Getränke, Müllsammelgebühren, Becherpfand, etc.).

Jeder ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Ordnungsdienst und/oder der Polizei seine Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Nach erfolgtem Zutritt sind Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Missbrauch hat den Ticketentzug zur Folge. Eintrittskarten werden beim Zutritt zum Gelände entwertet und dem Besucher ein Armband angelegt. Werden beim neuerlichen Zutritt nicht das unbeschädigte Armband und die entwertete Eintrittskarte vorgewiesen, besteht kein Anspruch auf Zutritt. Es gilt selbstverständlich das niederösterreichische Jugendschutzgesetz!

Den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzte Sicherheitsorgane der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Gelände verwiesen.

Am Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird und das Gelände samt seinen Einrichtungen ist sorgsam und schonend zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit gefährdet, oder gefährliche Gegenstände oder sonstige verbotenen Gegenstände (z.B. Pyrotechnik) mit sich führt, dem kann der Zutritt verweigert oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.

Der Ordnerdienst und die Sicherheitskräfte sind sowohl beim Eintritt, als auch am Gelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung von Sachverhalten Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen und die Identität zu überprüfen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle nicht erteilt, dem kann der Zutritt verwehrt oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.

Der Veranstalter bittet alle Besucher zu ihrer eigenen Sicherheit auf Taschen, Rucksäcke und Behältnisse aller Art zu verzichten, deren Mitbringen auf das Gelände ausdrücklich untersagt wird. Was Besucher nicht unbedingt am Gelände benötigen, sollte unbedingt überhaupt zu Hause, am Campingplatz oder versperrt im Auto zurückgelassen werden. Auf dem Festivalgelände erlaubt sind neben persönlicher Kleidung nur Handys, Portemonnaies, Schlüsselbund und Gürtel- oder Bauchtaschen dies auch zur Unterstützung der Einlasskontrollen.

Auf dem gesamten Gelände gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen). Foto-, Audio-, Video- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters nicht zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.

Werbemaßnahmen gleich welcher Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind grundsätzlich untersagt, Das Verteilen von Flugzettel, Werbematerial, Zeitschriften und ähnlichem ist ebenso untersagt wie das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art oder die Durchführung von Sammlungen.

Die Marken der Veranstaltung und der dort im Rahmen von Kooperationen werbenden Partner sind geschützt. Die Verwendung dieser Zeichen für eigene Werbezwecke (z.B.

durch Influencer, Blogger o.ä.) ist marken- und wettbewerbsrechtlich unzulässig und Verstöße könnten sogar mit strafrechtlichen Mitteln geahndet werden; jedenfalls bestehen auch mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung oder auch bereicherungsrechtliche Ansprüche. Der Veranstalter ist durchaus an weiteren Partnerschaften interessiert, und bietet dazu das Gespräch an – dies aber vor einer allfälligen Verletzung seiner Rechte bzw. der Rechte seiner Kooperationspartner. Vor Ort wird der Veranstalter seine Rechte gegen ungewollte Festivalmarkenverwendungen auch mit Hilfe des Hausrechts durchsetzen.

Unterbrechung / (Teil)Absage:
Aus Sicherheitsgründen (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) kann es erforderlich sein, dass wir das Geländes teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf auch nur teil- weise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Unseren Anweisungen bzw. den Anweisungen des Ordnerdienstes ist unmittelbar und vollständig Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Es gilt unsere Hausordnung. Weitere verbindliche Informationen stellen wir über unsere Veranstaltungs-App zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns bei witterungsbedingten Gefährdungsmöglichkeiten jedoch vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen; dasselbe gilt für solche Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen aufgrund behördlicher Anordnung. Auch Programm- und Besetzungsänderungen behalten wir uns vor. Ansprüche wegen der Absage einzelner Künstler/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Dasselbe gilt für Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen, die uns vorbehalten sind und die zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung berechtigen und auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere Künstler/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen und die Haftung des Veranstalters auf das größtmögliche gesetzlich zulässige Ausmaß beschränkt.